AGB- Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Die Buchungen/ Leistungen von Quadtouren Burgenland, erfolgen auf Grundlage
der nachfolgenden Geschäftsbedingungen!
Gilt für Mieter & Fahrer!
1.)Nach Übergabe des Fahrzeugs ( Quad ATV TGB oder andere ) erfolgen sämtliche
Fahrten auf eigene Verantwortung des Mieters ( Fahrer ). Der Mieter/ Fahrer ist
nicht berechtigt, Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen.
2.)Der Fahrer versichert, keinen Alkohol, Medikamente oder Suchtmittel vor Antritt der Fahrt konsumiert zu haben, oder eingeschränkt fahrtauglich zu sein.
3.) Bei Kauf/ Buchung einer Quadtour oder Bestellung eines Gutscheines sind die Kosten sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sollten diese trotz Mahnung nicht fristgerecht bezahlt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Kosten laut Stornostaffelung ( siehe Punkt 10 ) zu berechnen.
4.)Der Fahrer versichert, im Besitz einer gültigen Fahrlizenz ( FS Klasse B ) zur Bewegung von mehrspurigen Fahrzeugen ( PKW ) zu sein. Die Fahrlizenz ist mitzubringen und vorzuweisen. Kann diese nicht vorgewiesen werden, kann der Mieter/ Fahrer die Tour nicht mitfahren und ist der Veranstalter berechtigt 100% der Kosten zu berechnen.
5.)Die Mitnahme von Passagieren / Kindern erfolgt auf eigene Verantwortung des Fahrers. Das Tragen eines Sturzhelms ist für alle Personen verpflichtend.
6.)Sämtliche Verantwortung in allen Belangen für die Beifahrer werden vom Fahrer oder vom Beifahrer selbst getragen.
7.)Den Anweisungen eines mitfahrenden Tourbegleiters ist immer Folge zu leisten. Die Streckenwahl obliegt dem Tourbegleiter. Bei Handlungen, die die eigene Sicherheit oder anderer Personen gefährden, ist der Vermieter/Tourbegleiter berechtigt, das Fahrzeug unverzüglich einzuziehen und den Mieter von der weiteren Verwendung des Fahrzeugs auszuschließen.
8.)Haftungen Veranstalter:
Die Haftung vom Veranstalter für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt
ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der
Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Die Schadensersatzhaftung bei Verletzung wesentlicher Pflichten ist auf
den dreifachen Erlebnispreis begrenzt. Bei Verletzungen von Nebenpflichten ist
eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen!
Auf Anspruche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher
Garantiehaftung,finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine
Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper oder
Gesundheitsschaden eingetreten ist.
Der Veranstalter kann jederzeit bei Eintreten von unvorhergesehenen Ereignissen
( schlecht Wetter, andere Veranstaltungen, Fahrverbote durch Behörde,
Krankheit/Verletzung des Tourbegleiters, nicht erreichen der Mindestteilnehmeranzahl )
den Startzeitpunkt verschieben, bzw. den Tourtermin verlegen.
( Ersatztermin wird vereinbart )
Eine Bar-Ablöse/ Rückerstattung wird nicht vereinbart.
9.) Haftungen Mieter/ Fahrer:
Für sämtliche durch unsachgemäße Handhabungen, unsachgemäße oder
vorschriftswidrige Fahrweise, unvorhergesehene aufgetretene Schäden an den
Fahrzeugen, durch selbstverschuldete Unfälle der durch Nichtbefolgung der
Anweisungen der Tourbegleiter entstandene Schäden an den Mietfahrzeugen oder
an Sachen Dritter sowie Personenschäden jeglicher Art, haftet der Fahrer /
Mieter des Fahrzeugs.
Für daraus resultierende körperliche oder gesundheitliche Schäden des
Fahrers/ Mieter haftet dieser selbst.
Der Mieter verpflichtet sich zum umgehenden Ersatz der verursachten Schäden.
Für entstandene Schäden und Zahlungen in allen Belangen ( auch an Dritte ),
haftet der Fahrer/Mieter und ist der Vermieter und der
Tourbegleiter in diesen Belangen vollständig schad- und klaglos zu halten.
Bei unvorhergesehenen ( wetterbedingt, Ausfall des Tourbegleiters durch Krankheit
oder Verletzung, Mindestteilnehmeranzahl, Absage wegen Fahrverboten, usw. )
Terminverschiebungen bzw. Absage des vereinbarten Tour -Termines,
haftet der Mieter/ Bucher selbst für etwaige Ihm entstandene Kosten in allen Belangen.
Bei unvorhergesehenen Absagen ( wie bereits angegeben ) kann der Mieter selbst
einen Ersatztermin aussuchen, oder einen Gutschein/Wertgutschein verlangen.
Rückerstattung der Kosten wird nicht geleistet.
10.)Stornogebühren:
Eine schriftliche Buchung ( Mail ) ist bindend!
Bei Stornierungen fallen zumindest 30% Stornogebühren an.
ab 2 Wochen vor dem Buchungstermin fallen 50% Stornogebühren an.!
ab 1 Woche vor dem Buchungstermin fallen 70% Stornogebühren an!
ab 3 Tage vor dem Buchungstermin fallen 100% Stornogebühren an!
Eine auch nur anteilige Refundierung der Kosten erfolgt nicht, wenn
die Fahrt aus erklärlichen Gründen ( Regen, Sturm, Gewitter, Unfall, verkehrsgefährdetes fahren
der Teilnehmer,..) vorzeitig abgebrochen wird und nicht beendet werden kann.
Bei Absagen / Verschiebungen des Termins durch den Veranstalter wegen z.B. Krankheit,
behördlichen Maßnahmen, extremer Wetterlage, wird ein Ersatztermin mit den Teilnehmern
vereinbart.
Bei unsicherer Wetterlage wird jedenfalls vor Beginn der Tour mit den Teilnehmern Absprache gehalten.
11.)Fahrzeugeinweisung:
Eine Einweisung zur Betreibung des Fahrzeugs erfolgt vor Tourbeginn durch den
Vermieter/Tourbegleiter. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Fahrzeug zwar
haftpflichtversichert, jedoch nicht vollkaskoversichert ist.
Vor Beginn einer Tour ist eine Einverständniserklärung auszufüllen und zu unterzeichnen.
12.)Der Mieter erklärt, mit der schriftlichen Buchung diese Geschäftsbedingungen
gelesen zu haben und damit vollinhaltlich einverstanden zu sein.
Es gilt ausschließlich österreichisches Sachrecht. Als Gerichtsstand wird das jeweils
sachlich zuständige Gericht in 7000 Eisenstadt vereinbart.
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